
Nach nur einem Schaden können viele Versicherer ihren Kunden kündigen. Teilweise ist das sogar ganz ohne Grund möglich.
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Versicherer kündigt nach Schadensfall: Was Verbraucher tun können
In vielen Versicherungssparten dürfen Anbieter ihren Kunden nach nur einem Schadensfall kündigen. Das gilt für die Haftpflicht- oder die Autoversicherung
Kontakt aufnehmen
Kündigt ein Schadensversicherer seinem Kunden, kann sich das negativ auf die Suche nach einem neuen Vertragspartner auswirken. Betroffene sollten daher Kontakt mit dem Versicherer aufnehmen und zunächst auf eine Vertragsverlängerung pochen. Dazu rät die Stiftung Warentest in der aktuellen "Finanztest" (10/2022).
Zugeständnisse lohnen sich
Oft lohnt es sich sogar, zunächst höhere Beiträge oder Selbstbeteiligung zu akzeptieren. Später können Kunden dann immer noch den Vertrag kündigen. Das ist besser, denn oft müssen Kunden im Antragsformular angeben, wenn sie wegen Schäden gekündigt wurden. Das kann den Neuabschluss eines Vertrags unter Umständen gefährden. Und eine mühsame Suche nach einem anderen Anbieter nach sich ziehen.
Kündigung ohne Grund
Grundsätzlich dürfen bestimmte Versicherungssparten ihren Kunden kündigen, etwa die Hausrat-, Auto- oder Wohngebäudeversicherung. Das ist innerhalb eines Monats nach der Schadensbearbeitung möglich. Oft reicht dafür nur ein Schadensfall. Die Unternehmen dürfen auch ohne Begründung den Vertrag beenden, wenn sie die Kündigungsfrist im Rahmen einer ordentlichen Kündigung einhalten.