Eine Justizbeamtin steht in einem Gerichtssaal, in dem eine Zeugenvernehmung mittels Video aus einem Nebenraum übertragen werden kann.

Die audiovisuelle Aufzeichnung im Gerichtsaal könne Zeugen verunsichern und damit die Wahrheitserfindung erschweren, befürchtet die niedersächsische Justizministerin.

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Der Norden

Niedersachsen lehnt Videoaufnahmen bei Strafverhandlungen ab

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Von nord24
15. März 2023 // 07:00

Die niedersächsische Justizministerin und die Generalstaatsanwälte lehnen Videoaufzeichnungen bei strafgerichtlichen Hauptverhandlungen ab.

Zeugen verunsichern

Damit stellen sie sich gegen ein Gesetzesvorhaben des Bundesjustizministeriums. Die audiovisuelle Aufzeichnung im Gerichtsaal könne Zeugen verunsichern und damit die Wahrheitserfindung erschweren, sagte Wahlmann. Der Gesetzesentwurf missachte das Gebot eines umfassenden Opferschutzes, wenn zu befürchten stehe, dass sich die Aufnahmen eines Tages im Internet wiederfinden.

Viel Kritik am Entwurf

Zudem würde das Gesetz die Rechtsprechung deutlich teurer, schwieriger und langwieriger machen, kritisierte Ministerin Kathrin Wahlmann (SPD). In Deutschland dürfen Strafprozesse bislang nicht mit Bild und Ton aufgezeichnet werden. Einen Referentenentwurf, der zu solcher Dokumentation bei Strafverhandlungen verpflichten soll, hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) im November vorgestellt. Viele Justizvertreter kritisierten den Entwurf scharf. Laut einer gemeinsamen Stellungnahme von Ende Januar lehnen auch alle Generalstaatsanwälte Deutschlands den Entwurf ab. (dpa)