
Die audiovisuelle Aufzeichnung im Gerichtsaal könne Zeugen verunsichern und damit die Wahrheitserfindung erschweren, befürchtet die niedersächsische Justizministerin.
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Niedersachsen lehnt Videoaufnahmen bei Strafverhandlungen ab
Die niedersächsische Justizministerin und die Generalstaatsanwälte lehnen Videoaufzeichnungen bei strafgerichtlichen Hauptverhandlungen ab.
Zeugen verunsichern
Damit stellen sie sich gegen ein Gesetzesvorhaben des Bundesjustizministeriums. Die audiovisuelle Aufzeichnung im Gerichtsaal könne Zeugen verunsichern und damit die Wahrheitserfindung erschweren, sagte Wahlmann. Der Gesetzesentwurf missachte das Gebot eines umfassenden Opferschutzes, wenn zu befürchten stehe, dass sich die Aufnahmen eines Tages im Internet wiederfinden.
Viel Kritik am Entwurf
Zudem würde das Gesetz die Rechtsprechung deutlich teurer, schwieriger und langwieriger machen, kritisierte Ministerin Kathrin Wahlmann (SPD). In Deutschland dürfen Strafprozesse bislang nicht mit Bild und Ton aufgezeichnet werden. Einen Referentenentwurf, der zu solcher Dokumentation bei Strafverhandlungen verpflichten soll, hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) im November vorgestellt. Viele Justizvertreter kritisierten den Entwurf scharf. Laut einer gemeinsamen Stellungnahme von Ende Januar lehnen auch alle Generalstaatsanwälte Deutschlands den Entwurf ab. (dpa)