
Wer abends nebenbei kellnert, sollte bedenken: Elf Stunden Ruhezeit zwischen Nebentätigkeit und Haupttätigkeit müssen eingehalten werden.
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Nebenjob: Ist eine Genehmigung nötig?
Der eine kellnert, eine andere verkauft Selbstgemachtes über das Internet: Das Spektrum an Nebenjobs ist groß. Aber muss der Chef das genehmigen?
Den Arbeitgeber informieren
Nein. Es gibt nur eine Anzeigepflicht, keine Genehmigungspflicht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen den Arbeitgeber also in der Regel über Nebentätigkeiten informieren.
Gerichtlich belegen
Dann gilt: "Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit zwar untersagen, aber das muss er gegebenenfalls gerichtlich belegen", sagt Volker Vogt, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg. "Er kann aber nicht seinem Angestellten nach Gutsherrenart sagen: Letzten Monat war deine Arbeitsleistung nicht so gut, deshalb genehmige ich die Nebentätigkeit nicht."
Nicht zur Konkurrenz gehen
Manches kann aber auch gegen die Nebentätigkeit sprechen. Zum Beispiel müssen elf Stunden Ruhezeit zwischen Nebentätigkeit und Haupttätigkeit eingehalten werden. Zudem darf es keine entgegenstehenden Wettbewerbsinteressen geben. "Wenn ich in der Nebentätigkeit in Konkurrenz zu meinem Arbeitgeber trete, kann er diese untersagen", sagt Vogt.