
Mieter sollten bei der Betriebskostenabrechnung genau hinschauen: Nicht alle Hausmeisterkosten sind umlagefähig.
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Mieterbund: Hausmeisterkosten werden oft falsch abgerechnet
Falsch abgerechnete Hausmeisterkosten zählen zu den typischen Fehlern in Betriebskostenabrechnungen. Mieter sollten hier genau hinschauen.
Nicht alles kann umgelegt werden
"Der Hausmeister ist häufig Mädchen für alles, aber nicht alles, was er macht, kann umgelegt werden", sagt Ulrich Ropertz. Wenn der Hausmeister Reparaturen erledige, seien dies keine Betriebskostenpositionen, sagt der Autor des von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und dem Deutschen Mieterbund herausgegebenen Ratgebers "Das Mieter-Handbuch".
Im Mietvertrag erwähnt
Grundsätzlich dürfen nur Nebenkosten abgerechnet werden, die im Mietvertrag erwähnt sind. Diese müssen aber nicht minutiös aufgeführt werden: "Es reicht der Hinweis, dass der Mieter die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung zu zahlen hat", so Ropertz.
Vorauszahlungen zurückhalten
Haben Mieter Zweifel, sollten sie sich fürs Überprüfen der Abrechnung Zeit nehmen und dabei gegebenenfalls die Hilfe eines Mietervereins in Anspruch nehmen. Liegen Fehler vor, muss der Vermieter eine korrigierte Abrechnung schicken. "Weigert er sich oder reagiert er überhaupt nicht, können Mieter und Mieterinnen laufende Vorauszahlungen zurückhalten", sagt Ropertz.