
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.
Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild
Niedersächsischer Landtag
Kinder als Zeugen: Videovernehmung sollen erleichtert werden
Sozialdemokraten und Grüne im niedersächsischen Landtag wollen per Bundesratsinitiative besseren Kinderschutz in Strafverfahren erreichen. Minderjährige sollten leichter mittels Videovernehmung befragt werden können - statt im Gerichtssaal Auge in Auge mit den Angeklagten, berichtete die „Neue Osnabrücker Zeitung“. Ziel sei, das entsprechende Gesetz dahingehend zu ändern, dass eine Videovernehmung von Kindern und Jugendlichen zulässig sei, wenn ein „erheblicher Nachteil für das Wohl der Zeugen zu befürchten ist“.
Bisher wird dem Bericht zufolge beim Einsatz audiovisueller Methoden nicht zwischen minderjährigen und erwachsenen Zeugen unterschieden. Die Voraussetzung für den Einsatz von Videotechnik sei derzeit zudem eine „dringende Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils für das Wohl der Zeugen“. Laut SPD-Fraktionschef Grant Hendrik Tonne gilt es, „gerade für Kinder in Opfersituationen eine angemessene Vernehmung zu ermöglichen“. Über den Vorstoß solle in der kommenden Woche im Landtag debattiert werden.