
Ein Jogginghosen-Verbot an einer Schule in Wermelskirchen schlägt derzeit hohe Wellen.
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Jogginghosen-Verbot in der Schule: Ist das rechtlich haltbar?
Dürfen Schüler vom Unterricht ausgeschlossen werden, weil sie Jogginghosen tragen? Renommierte Juristen geben Aufschluss: Die Gesetzeslage sei eindeutig.
„Eindeutige“ Rechtslage
Das von der Sekundarschule Wermelskirchen ausgesprochene Jogginghosen-Verbot für Schüler ist nach Ansicht von Rechtswissenschaftlern rechtlich nicht haltbar. „Es gibt keine Grundlage für ein individuelles Verbot. Die Rechtslage ist ziemlich eindeutig“, sagte Professor Hinnerk Wissmann, Hochschullehrer von der Uni Münster, der Deutschen Presse-Agentur.
Schulgesetzt lässt wenig Spielraum
Das nordrhein-westfälische Schulgesetz lasse in der Sache wenig Spielraum. „Die Schulkonferenz kann in Fragen der Kleiderordnung eine Empfehlung aussprechen, mehr aber auch nicht.“ Entsprechend könne das Tragen einer Jogginghose nicht als Pflichtverstoß gewertet werden, der einen Ausschluss vom Unterricht rechtfertigt. Damit werde das Recht auf Bildung unterlaufen, sagte Wissmann. (dpa/dm)