Frühchen im Brutkasten

Die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit sehr geringem Gewicht ist Kliniken vorbehalten, die damit mehr Erfahrung haben. Welche das sind, ist der Mindestmengen-Transparenzkarte der AOK zu entnehmen.

Foto: Jochen Tack

Gesundheit

AOK-Spezial

Je häufiger die Eingriffe, desto weniger Komplikationen

6. März 2023 // 07:00

Krankenhäuser müssen bei bestimmten Operationen eine Mindestanzahl an Eingriffen und damit entsprechende Erfahrung vorweisen. Das betrifft Transplantationen von Leber, Niere und Stammzellen, Operationen der Speiseröhre und Bauchspeicheldrüse, Knie-Endoprothesen sowie die Versorgung von Frühgeborenen. Bei einigen dieser Eingriffe ist die Mindestmenge angehoben worden.

Laut „Mindestmengen- Transparenzkarte“ der AOK (Link: aok.de/pk/) reduziert sich bei komplizierten Speisenröhren-Operationen die Zahl der Klinik-Standorte, die diesen Eingriff durchführen dürfen, um ein Drittel auf 147 im kommenden Jahr. Bei komplexen Operationen an der Bauchspeicheldrüse geht die Zahl der Kliniken um 19 auf 405 zurück, berichtet der AOK-Bundesverband.

Standorte reduziert

Bei der Versorgung von Frühgeborenen mit besonders geringem Geburtsgewicht erhöht sich die Mindestmenge demnach von 14 auf 20 Fälle jährlich. Darum fallen sechs Standorte weg, die diese Eingriffe bisher angeboten haben. In Bremerhaven erreicht das Klinikum Reinkenheide aktuell die Mindestmenge für Knie-Endoprothesen und Pankreas, in Bremer Kliniken werden bis auf Leber-Transplantationen alle Mindestmengen- Vorgaben erfüllt.

Informationen seit 2019

Die Mindestmengen Transparenzkarte 2023 informiert seit 2019 über die jährlichen Entscheidungen der Landesverbände der Krankenkassen zu den sieben Behandlungen, für die Mindestmengen gelten. Diese Entscheidungen fußen auf den von den Kliniken gemeldeten Fallzahlen. Mengenvorgaben gelten für die Implantation von künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20), Niere (25) und Stammzellen (25), komplexe Operationen an der Speiseröhre (bisher 10, ab kommendem Jahr 26), und Bauspeicheldrüse (10) sowie für die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Aufnahmegewicht von unter 1.250 Gramm (bisher 14, ab kommendem Jahr 20 Fälle pro Jahr). Zudem greifen ab 2024 Mindestmengen für Brustkrebs-OPs und Thoraxchirurgie bei Lungenkrebs.

Mindestmengen wirken

„Die Zahlen zeigen, dass die Mindestmengen-Regelungen ihre Wirkung entfalten“, betont die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. „Das ist eine gute Nachricht, denn die Patientinnen und Patienten profitieren von der Konzentration dieser besonders komplizierten und riskanten Operationen. Die Mindestmengen sorgen nachweislich für mehr Erfahrung in den OP-Teams, für weniger Komplikationen und für eine geringere Sterblichkeit der Behandelten.“ In der AOK-Transparenzkarte zu Mindestmengen sind im Internet (siehe untenstehenden Link) die Fallzahlen für jede einzelne Klinik verzeichnet. (AOK)

Mehr Infos: aok-bv.de/engagement/ mindestmengen