
Ein Schild dem Schriftzug „Bundesgerichtshof“ hängt am Bundesgerichtshof (BGH).
Foto: Uli Deck/dpa/Archiv
Bundesgerichtshof
In Eigentümer-Gemeinschaften „nicht einfach drauflos bauen“
Wohnungseigentümer sollten besser davon absehen, persönliche Bauvorhaben ohne gemeinsamen Beschluss mit den Nachbarn auf eigene Faust anzupacken. Nach neuem Recht gilt seit gut zwei Jahren ein sogenannter Beschlusszwang vor baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum - und die Gerichte können hier kein Auge zudrücken, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in einem ersten Urteil klarmachte. Der Gesetzgeber habe eine Quelle häufiger Streitereien beseitigen wollen, sagte die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner. „Man darf deshalb nicht einfach drauflos bauen.“
Die Karlsruher Richter entschieden in einem Fall aus Bremen, dass ein Pool, für den bereits die Grube ausgehoben ist, wegen des fehlenden Beschlusses nicht weitergebaut werden darf. Die Nachbarn in dem Doppelhaus bilden eine Zweier-Eigentümergemeinschaft, der Garten gehört zum Gemeinschaftseigentum. Die eine Seite hatte ohne jede Absprache damit begonnen, in ihrer Gartenhälfte einen Pool zu bauen - die Nachbarin ging dagegen gerichtlich vor. Da es keinen Beschluss gibt, hatte ihre Unterlassungsklage auch in letzter Instanz Erfolg.
Das reformierte Wohnungseigentumsgesetz sieht zwar auch vor, dass die einzelnen Eigentümer bei bestimmten Vorhaben einen Anspruch darauf haben, dass ihnen die Durchführung per Beschluss gestattet wird. Trotzdem muss dieser Beschluss immer im Voraus förmlich eingeholt werden, wie sich nun aus dem BGH-Urteil ergibt. (Az. V ZR 140/22)