
Beim Osterfeuer steht die Geselligkeit im Vordergrund, aber auch einige Regeln sind zu beachten.
Foto: Joachim B. Albers - stock.adobe.com
Cuxland: Diese Regeln sind bei den Osterfeuern zu beachten
Bald brennen wieder viele Osterfeuer im Cuxland, daher erinnert der Landkreis Cuxhaven nochmals an die nötigen Maßnahmen und Regeln.
Anzeige oder Genehmigung
Das Abbrennen eines Osterfeuers ist eine öffentliche Veranstaltung, die bei der zuständigen Gemeinde zumindest angezeigt werden muss. Mache Gemeinden behalten sich auch eine Genehmigung vor.
Wann und wie dürfen Osterfeuer abgebrannt werden?
Osterfeuer dürfen in der Zeit von Karsamstag bis Ostermontag vom Einsetzen der Dämmerung bis Mitternacht abgebrannt werden. Als Brennmaterial sind Buschwerk und Baumschnitt erlaubt. Bei Missachtung droht ein Bußgeld und möglicherweise die Anordnung einer fachgerechten Entsorgung. Das Feuer darf nicht durch Flüssigbrennstoffe (z.B. Benzin) oder sonstige chemische Mittel entzündet werden
Achtung, bevor zu Ostern das Feuer entzündet wird
Im aufgeschichteten Haufen fürs Osterfeuer suchen Igel, Vögel und andere Tiere Unterschlupf. Daher schreibt das Naturschutzgesetz vor, dass der Haufen am Tag des Abbrennens umgeschichtet werden muss. Am besten ist es natürlich, wenn das Osterfeuer nach Möglichkeit erst am letzten Tag aufgeschichtet wird, denn viele Vögel beginnen bereits mit dem Nestbau; Vogelarten wie Zaunkönig und Rotkehlchen brüten gern in solchen Buschhaufen.
Brandschutz ist das A und O
Das Osterfeuer ist während des Abbrennens ständig zu beaufsichtigen. Die Mindestabstände zu Gehölzen, Wegen und Gebäuden sind zu beachten und bei aufkommendem Wind und zunehmendem Funkenflug ist das Osterfeuer zu löschen. Am Ende der Veranstaltung müssen Feuer und Glut vollständig gelöscht werden. Danach ist der Feuerplatz auf Glutnester, neues Entflammen und (unterirdische) Schwelbrände zu kontrollieren. Die Brandrückstände (Asche, nichtverbrannte Reste) sind zu entsorgen.