
In der zerstrittenen Bremer AfD haben zwei Lager jeweils eine eigene Liste für die Bürgerschaftswahl am 14. Mai 2023 aufgestellt.
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Bremer AfD droht das Aus bei der Bürgerschaftswahl
Die Frage, ob die AfD bei der Bürgerschaftswahl in Bremen antreten kann, ist unklar. Auch das Landgericht lässt den Streit über zwei AfD-Wahllisten offen.
Anfechtung der Wahl droht
Für die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft am 14. Mai liegen zwei Wahllisten der zerstrittenen AfD-Parteilager vor. Nach Parteiengesetz darf eine Partei nur einen Wahlvorschlag unterbreiten. Der Wahlausschuss für die Stadt Bremen will am 17. März entscheiden, ob eine oder gar keine Liste der AfD zugelassen wird. Sollte die Partei gar nicht antreten dürfen, droht später eine Anfechtung der Wahl.
Auch Bremerhavener AfD betroffen
An der Entscheidung für den Wahlbereich Bremen hängt auch das Schicksal der AfD-Liste für den Wahlbereich Bremerhaven. Der Kreisvorsitzende Thomas Jürgewitz ist Spitzenkandidat. Unterzeichnet ist der Wahlvorschlag von Minich, dessen Vollmachten aber von dem sogenannten Notvorstand bestritten werden.
Landgericht weist Antrag zurück
Der Streit über konkurrierende Wahllisten der AfD in Bremen ist auch vom Landgericht der Hansestadt nicht entschieden worden. Das Gericht wies den Antrag eines Rumpfvorstands um den AfD-Landesvize Sergej Minich zurück, die andere Wahlliste eines sogenannten Notvorstands für ungültig zu erklären. Die Zivilkammer stützte sich dabei laut Mitteilung auf formale Gründe: Weder die Antragssteller noch die Antragsgegner aus dem AfD-Landesverband Bremen seien prozessführungsberechtigt. Der Streit darüber, welcher Vorstand legitim sei, müsse von parteiinternen Schiedsgerichten geklärt werden.
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